Nachhaltigkeit

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Nachhaltigkeitsmanagement im Fokus

Entwicklung, Strategie und praxisnahe Lösungen

Im Nachhaltigkeitsmanagement wächst der Druck: Gesetzesanpassungen stehen bevor, politische Signale schwanken, internationale Märkte ziehen an. Doch genau darin liegt die Chance. Machen Sie jetzt konsequent weiter und stärken Sie Ihre Position – regulatorisch, strategisch und gesellschaftlich. Weiterbildungen bieten dabei Orientierung und praxisnahe Unterstützung für die Umsetzung im Alltag.


Nachhaltigkeit fokussiert managen

Mit Impulsen Orientierung erhalten und Wandel gestalten. Diese drei Themen sollten Sie jetzt im Blick haben:

Omnibus-Verordnung:

Was KMU jetzt wissen sollten

Die EU plant derzeit eine umfassende Überarbeitung ihrer Nachhaltigkeitsregulierungen. Im Fokus steht die sogenannte Omnibus-Verordnung, die darauf abzielt, bestehende Vorschriften wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die EU-Taxonomie und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten von diesen Änderungen profitieren.


Was ist die Omnibus-Verordnung?

Die Omnibus-Verordnung ist ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, der am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Ziel ist es, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

​Hinweis: 

Die Omnibus-Verordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht in Kraft. Die genannten Änderungen basieren auf dem aktuellen Entwurf und können sich im weiteren Verlauf ändern.

Welche Änderungen sind geplant?

Die EU reagiert auf die Kritik an übermäßiger Bürokratie und plant spürbare Erleichterungen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Ziel ist es, Unternehmen gezielter zu entlasten – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Reduzierung der Berichtspflichten

Die EU plant, die Berichtspflichten für Unternehmen um 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu senken.

Anhebung der Schwellenwerte

Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro berichtspflichtig sein.

Verschiebung der Fristen

Die Einführung der Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen wird um zwei Jahre verschoben, um ihnen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für KMU

Für kleinere Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, wird ein freiwilliger Berichtsstandard (VSME) entwickelt.

Was bedeutet das für KMU?

Obwohl die Omnibus-Verordnung darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für KMU zu reduzieren, sollten Unternehmen die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die geplanten Änderungen könnten Auswirkungen auf die Anforderungen in der Lieferkette und die Erwartungen von Geschäftspartnern haben. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten kann helfen, zukünftige Herausforderungen besser zu bewältigen.


Fazit

Die geplante Omnibus-Verordnung der EU bietet die Chance, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen. Für KMU ist es wichtig, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen vertraut zu machen und die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen zu prüfen.




Strategie: 

Sozial-ökologische Transformation im Unternehmen

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